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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2008 - L 8 R 1544/06   

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https://dejure.org/2008,23561
LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2008 - L 8 R 1544/06 (https://dejure.org/2008,23561)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.04.2008 - L 8 R 1544/06 (https://dejure.org/2008,23561)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. April 2008 - L 8 R 1544/06 (https://dejure.org/2008,23561)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung von Daten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG); Voraussetzungen eines fiktiven Anspruchs auf Erteilung einer Versorgungszusage; Persönliche und sachliche Voraussetzungen für eine Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.10.2007 - B 4 RS 17/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2008 - L 8 R 1544/06
    Eine "Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem" nach dem vom Kläger begehrten Versorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (Anlage 1 Nr. 1 zum AAÜG) liegt nur vor, wenn die in § 1 der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (VO-AVItech; vom 17. August 1950, DDR-GBl. I S. 844) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. Durchführungsbestimmung (2. DB; vom 24. Mai 1951, DDR-GBl. S. 487) genannten drei Voraussetzungen erfüllt sind: Der "Versorgungsberechtigte" muss eine bestimmte Berufsbezeichnung führen (persönliche Voraussetzung), eine der Berufsbezeichnung entsprechende Tätigkeit verrichtet haben (sachliche Voraussetzung) und die Tätigkeit bei einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens oder in einem gleichgestellten Betrieb oder einer gleichgestellten Einrichtung verrichtet haben (betriebliche Voraussetzung; ständige Rechtsprechung des BSG, siehe zuletzt etwa Urteil vom 18. Oktober 2007 - B 4 RS 17/07 R).

    Setzt die Wahrnehmung der konkreten Arbeitsaufgabe solche beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten voraus, wie sie bei dem Studium bzw der Ausbildung zu einem Beruf im Sinne des § 1 Abs. 1 der 2. DB erworben werden, ist die sachliche Voraussetzung regelmäßig erfüllt, während sie bei einem im Wesentlichen berufsfremdem Einsatz regelmäßig nicht erfüllt ist (BSG, Urteil vom 18. Oktober 2007 - B 4 RS 17/07 R, mit Hinweis auf BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 und SozR 4-8570 § 1 Nr. 12).

    Weil der Kläger bereits die nach DDR-Recht erforderlichen Voraussetzungen für einen "Anspruch auf Einbeziehung" nicht erfüllt hat, kann sich die Frage nach einer nicht sachlich gerechtfertigten Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz von vornherein nicht stellen (s. dazu auch BSG, Urteil vom 18. Oktober 2007 a.a.O., am Ende).

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2008 - L 8 R 1544/06
    Ob das der Fall ist, beurteilt sich ausschließlich nach den Texten der jeweiligen Versorgungsordnungen in Verbindung mit den Durchführungsbestimmungen sowie den sonstigen, sie ergänzenden bzw. ausfüllenden abstrakt-generellen Regelungen (ständige Rechtsprechung des BSG, s. neben der bereits erwähnten Entscheidung beispielhaft BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 3 mit zahlreichen Nachweisen).

    Diese erfordert, dass eine Beschäftigung in einem volkseigenen Industriebetrieb der Industrie oder des Bauwesens (§ 1 Abs. 1 2. DB) oder einem gleichgestellten Betrieb (§ 1 Abs. 2 2. DB) ausgeübt worden ist (dazu stellvertretend BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 3 unter 4 b mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 4/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2008 - L 8 R 1544/06
    Die Rechtsprechung zur sogenannten "fiktiven Einbeziehung", welche das Verbot der Neueinbeziehung teilweise durchbricht, rechtfertigt sich ausschließlich durch den vom BSG gesehenen Wertungswiderspruch zwischen § 1 Abs. 1 AAÜG und dem Einigungsvertrag (stellvertretend BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 4 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2008 - L 8 R 1544/06
    Er durfte vielmehr an die am 2. Oktober 1990 vorliegenden Versorgungsordnungen im Rahmen der Rentenüberleitung anknüpfen (siehe etwa Bundesverfassungsgericht SozR 4-8570 § 5 Nr. 4 und Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u. a., zitiert nach www.bundesverfassungsgericht.de).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2008 - L 8 R 1544/06
    Er durfte vielmehr an die am 2. Oktober 1990 vorliegenden Versorgungsordnungen im Rahmen der Rentenüberleitung anknüpfen (siehe etwa Bundesverfassungsgericht SozR 4-8570 § 5 Nr. 4 und Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 u. a., zitiert nach www.bundesverfassungsgericht.de).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2008 - L 8 R 1544/06
    Setzt die Wahrnehmung der konkreten Arbeitsaufgabe solche beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten voraus, wie sie bei dem Studium bzw der Ausbildung zu einem Beruf im Sinne des § 1 Abs. 1 der 2. DB erworben werden, ist die sachliche Voraussetzung regelmäßig erfüllt, während sie bei einem im Wesentlichen berufsfremdem Einsatz regelmäßig nicht erfüllt ist (BSG, Urteil vom 18. Oktober 2007 - B 4 RS 17/07 R, mit Hinweis auf BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 und SozR 4-8570 § 1 Nr. 12).
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 47/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2008 - L 8 R 1544/06
    Setzt die Wahrnehmung der konkreten Arbeitsaufgabe solche beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten voraus, wie sie bei dem Studium bzw der Ausbildung zu einem Beruf im Sinne des § 1 Abs. 1 der 2. DB erworben werden, ist die sachliche Voraussetzung regelmäßig erfüllt, während sie bei einem im Wesentlichen berufsfremdem Einsatz regelmäßig nicht erfüllt ist (BSG, Urteil vom 18. Oktober 2007 - B 4 RS 17/07 R, mit Hinweis auf BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 und SozR 4-8570 § 1 Nr. 12).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2008 - L 8 R 1544/06
    Die Frage muss jedoch ebenso wenig endgültig beantwortet werden wie die sich etwaig stellende Folgefrage, ob der VEB EAB überhaupt ein Produktionsbetrieb im Sinne eines Betriebes der industriellen Massenproduktion war (s. dazu aus neuester Zeit BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 3/06 R).
  • BSG, 18.10.2007 - B 4 RS 28/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2008 - L 8 R 1544/06
    Das AAÜG ist zwar auf den Kläger gemäß dessen § 1 Abs. 1 Satz 2 anwendbar, weil der Träger der Sonderversorgung Zeiten der Zugehörigkeit zum Versorgungssystem nach Anlage 2 Nr. 1 zum AAÜG (Sonderversorgung für Angehörige der NVA) festgestellt und damit eine Statusfeststellung getroffen hat (BSG, Urteil vom 18. Oktober 2007 - B 4 RS 28/07 R, unter 1. der Entscheidungsgründe).
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